Gutachten zur grünen Transformation der Stahlindustrie

Völklingen - Die Montan-Stiftung-Saar unterbreitet in ihrem Rechtsgutachten Vorschläge, wie die Kosten der Transformation der Stahlindustrie hin zu grünem Stahl zielgerichtet und rechtssicher gestemmt werden können. Mit der Nutzung der sogenannten Differenzverträge (Contracts for Difference), so der  Vorschlag, kann der lange geforderte verbindliche  Rahmen für Investitionen in die Produktionsinfrastruktur geschaffen werden.

„Die Transformation der Stahlindustrie und die Produktion von grünem Stahl sind grundlegend für den Erfolg der Energie-und Mobilitätswende. Damit diese von uns gewollte „grüne Transformation“ gelingt, müssen Wettbewerbs- und   Klimapolitik zusammenwirken und in Einklang gebracht werden“, führt Reinhard Störmer, Vorsitzender des Kuratoriums   der Montan-Stiftung, aus. „Unser Gutachten zeigt konkret den Rahmen auf, in dem die Finanzierung des Wandels im  Beihilferecht auf EU- und  Bundesebene geregelt werden kann. Nun muss die Politik zeitnah die nächsten Schritte zur Umsetzung einleiten“, so Störmer weiter.

Das Gutachten sei eine Art Handreichung für die Politik. Gerade deshalb sei es an zahlreiche Entscheidungsträger u.a. der Europäischen Kommission (Kommissionspräsidentin  Ursula  von  der  Leyen), des  Europäischen  Parlaments oder auch an mehrere Bundesminister verschickt worden. Das Gutachten zeige Wege zur rechtssicheren Unterstützung der deutschen und der europäischen Stahlindustrie.

Wie ist der aktuelle Stand?

Hintergrund  für  das Rechtsgutachten  sind  die  finanziellen  Herausforderungen,  denen sich  die Stahlindustrie in Europa im   Zuge   des   Green   Deals   der   EU   und   der festgesetzten Klimaziele gegenübersieht. In  den  vergangenen 15  Jahren haben Dillinger  und  Saarstahl 700 Millionen Euro  in reine  Projekte zur  Verbesserung  von Umwelt- und  Klimaschutz  investiert. Die  Unternehmen  bekennen  sich  ausdrücklich  zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Doch stehen sie weltweit im Wettbewerb mit Nicht-EU-Herstellern, die diese Investitionen nicht tragen müssen und keinenn vergleichbaren Auflagen unterliegen.

Dies steht  in  starkem  Kontrast zur Situation der deutschen und europäischen Stahlproduzenten, die weitgehend  auf  sich  selbst  gestellt  sind  und  auf  geringe Fördermöglichkeiten  und -quoten  zurückgreifen  können.  Darüber  hinaus  müssen  die Unternehmen  erst  große  Summen  in  Lösungen  investieren,  um  eine  mögliche Förderfähigkeit  bescheinigt  zu  bekommen. Dies kostet wertvolle Zeit und hemmt erforderliche Investitionen.

Warum ein Gutachten?

Die  Stahlindustrie  kann  einen  gewichtigen  Beitrag  zur  Senkung  der  Treibhausgas-Emissionen und  zur  Erreichung  der  Klimaziele  der  EU leisten.  Diese  Reduzierung schlägt sich allerdings nicht in einem unmittelbaren Wettbewerbsvorteil etwa in Gestalt von  qualitativ  besseren  Produkten  oder  einem  realisierbaren  Preisaufschlag  für „grünen Stahl“ nieder. Die Stahlindustrie ist daher auf staatliche Unterstützung in Form von  Beihilfen  angewiesen,  um  ihr  Potential  bei  der  Einsparung  von  CO2-Emissionen entfalten zu  können. Die  notwendige  staatliche  Unterstützung  wird allerdings gegenwärtig  durch  das  EU-Beihilferecht  blockiert. Die aktuellen Leitlinien für staatlichen Umweltschutz und Energiebeihilfen 2014-2020 (UEBLL) genügen nicht, um einen   hinreichenden   Anreiz   für   die   notwendige   Transformation der Branche  zu schaffen.

Aus  diesem  Grund  hat  die  Montan-Stiftung-Saar  ein  Rechtsgutachten  in  Auftrag gegeben, das Wege aufzeigt, die im Rahmen der Novellierung der Beihilfeleitlinien im Umweltbereich eine  wesentliche Unterstützung der deutschen und  europäischen Stahlindustrie darstellen können. Damit kann die energieintensive und außenhandelsabhängige Stahlindustrie  europarechtskonform  von  öffentlichen  Mitteln und   Finanzierungsmöglichkeiten  für  die Umstellung  der Produktionsinfrastruktur profitieren.

Welche Vorschläge bietet das Gutachten? Das vorliegende  Gutachten  empfiehlt,  die  Leitlinien der  UEBLL um  ein  Kapitel  zu erweitern,  das  explizit  Beihilfen  für  die  Umstellung  auf  eine  Produktion  von  grünem Stahl definiert. Besondere Bedeutung kommt hierbei den  sogenannten Differenzverträgen (Contracts for Difference) zu. Sie könnten einen Kompensationsmechanismus  bilden,  in  dessen  Rahmen  sich die  Unternehmen im Gegenzug zur Unterstützung   verpflichten,  eingesparte  Kosten  in  emissionsarme Betriebsmittel wie  grünen  Wasserstoff  sowie in eine neue Produktionsinfrastruktur für CO2-armen oder neutralen Stahl zu investieren.

Im Rahmen eines Maßnahmenbündels soll der vorgeschlagene Rechtsrahmen folgende weitere Elemente abdecken:

  • Investitionsbeihilfen als Einzelbeihilfen für die Umrüstung der Produktionsinfrastruktur, z.B. für Elektrolichtbogenöfen,
  • eine Beibehaltung der aktuell erfolgenden kostenlosen Zuteilung eines Teils der Emissionszertifikate sowie einer vollständigen Strompreiskompensation,
  • eine zusätzliche Flankierung der Maßnahmen durch einen Grenzkostenausgleich zur Vermeidung von Carbon Leakage.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen könnte das Handlungskonzept Stahl der Bundesregierung eine beihilferechtskonforme Umsetzung erfahren. Die hervorgehobenen Ziele des Handlungskonzepts – Chancengleichheit auf dem globalen Markt,   Vermeidung   von   Carbon   Leakage und   gemeinsame   Unterstützung   der Transformation  des  Stahlsektors – könnten  mithilfe  des  vorgestellten  Gutachtens  der Montan-Stiftung-Saar zielgerichtet und rechtssicher erreicht werden


Über die Montan-Stiftung-Saar:

Die Montan-Stiftung-Saar ist eine private Industriestiftung. Ihr Zweck ist die Förderung und Stärkung der Stahlindustrie an der Saar. Dazu fördert die  Stiftung die Wissenschaft in Forschung und Lehre, unterstützt Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung sowie die Förderung von Projekten des Umweltschutzes.

Link zum Gutachten HIER      


QuelleMontan-Stiftung-Saar / Dillinger und Saarstahl / Vorschaubild: fotolia

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