EU-Kommission beschließt über Stahlbeihilfen

von Hans Diederichs

Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass Finanzierungen in Höhe von 211 Millionen Euro, die die wallonischen Behörden in Belgien mehreren Stahlproduzenten des Duferco-Konzerns zwischen 2006 und 2011 gewährt haben, den Wettbewerb verzerrt und gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen haben.

Angesichts der Überkapazitätsprobleme der Stahlindustrie in der EU erlauben die EU-Beihilfevorschriften lediglich die Förderung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz von Stahlproduzenten, nicht jedoch die Unterstützung von Stahlproduzenten in finanziellen Schwierigkeiten. Diese Regeln werden in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten einheitlich angewandt.

Beihilfen können den Wettbewerb verzerren

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Stahlproduzenten in der gesamten EU haben mit weltweiten Überkapazitäten und massiven Importen zu kämpfen – die Lösung für dieses Problem muss darin liegen, weltweit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu verbessern."

Trotz der geflossenen Beihilfen habe Duferco mittlerweile fast alle Aktivitäten aus Belgien verlagert. "Der Fall zeigt, dass staatliche Beihilfen, die unrentable Stahlunternehmen künstlich am Leben halten sollen, den Wettbewerb schwerwiegend verzerren und den Marktaustritt dieser Unternehmen lediglich auf Kosten der Steuerzahler verzögern", fügte Vestager hinzu.

Auch ILVA-Beihilfen stehen im Fokus

Die Europäische Kommission hat außerdem eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die staatliche Unterstützung Italiens zugunsten des Stahlproduzenten Ilva mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. In dem Beihilfeverfahren wird die Kommission unter anderem prüfen, ob Ilva durch bestimmte Maßnahmen, die ihm den Zugang zu Finanzmitteln für die Modernisierung seines Stahlwerks in Tarent erleichtert haben, ein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft wurde.

Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Standort von Ilva in Tarent zu dekontaminieren, umfasst der Beschluss der Kommission auch Schutzklauseln, die es Italien ermöglichen, umgehend mit den Dekontaminierungsmaßnahmen zu beginnen. Mit der Einleitung einer eingehenden Untersuchung erhalten Beteiligte die Möglichkeit, zu den in Rede stehenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Umweltschutz genießt Priorität

"Im Falle von Ilva wird die Kommission nun prüfen, ob die italienischen Fördermaßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen", sagte EU-Kommissarin Margrethe Vestager. "Wir werden mit Italien zusammenarbeiten, um unsere derzeitigen Bedenken auszuräumen. Die beste Garantie für eine nachhaltige Zukunft der Stahlproduktion in der Provinz Tarent ist der Verkauf der Vermögenswerte von Ilva an einen Käufer, der sie mit geltenden Umweltstandards in Einklang bringt und produktiv nutzt. Der heutige Beschluss bestätigt dem italienischen Staat, dass er die Beseitigung der gravierenden Verschmutzungsprobleme am Standort Tarent unterstützen darf, solange die Fördermittel anschließend vom Verursacher zurückgefordert werden.“

Das Stahlwerk Ilva in Tarent ist das größte Stahlwerk der EU und könnte bei voll ausgeschöpfter Kapazität so viel Stahl produzieren wie Bulgarien, Griechenland, Ungarn, Kroatien, Slowenien, Rumänien und Luxemburg im Jahr 2015 zusammen.Die Kommission hat zahlreiche Beschwerden von Beteiligten über mutmaßliche staatliche Beihilfemaßnahmen erhalten, die angeblich darauf abzielen, Ilva künstlich am Leben zu erhalten, was angesichts der enormen Produktionskapazität des Werks zu einer erheblichen Verzerrung des Wettbewerbs führen könnte. Insgesamt geht es bei ILVA um Maßnahmen im einem Volumen von 2 Milliarden Euro an etwaigen staatlichen Beihilfen.

Quelle: EU-Kommission; Foto: fotolia

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