Corona-Krise - Unterstützung für Unternehmen

von Hubert Hunscheidt

Das Coronavirus wird sich nicht nur negativ auf die ohnehin schon angeschlagene Konjunktur in Deutschland auswirken – vor allem KMU haben mit den Folgen zu kämpfen. Aber welche Maßnahmen und Förderinstrumente können Unternehmen in Anspruch nehmen?
 
Für Firmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Wirtschaft gibt es etablierte Förderinstrumente, damit Unternehmen auch auf kurzfristig liquide bleiben. Alle folgenden Informationen sind die offiziellen Informationen des BMWi.
 
Für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen:

1. KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Webseite der KfW und bei allen Banken und Sparkassen. Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.

ERP-Gründerkredit Startgeld - Betriebsmittelförderung

Die Zielgruppe sind kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bis zu 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. Euro, die noch keine 5 Jahre bestehen.

Höchstbetrag beträgt maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel
Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren
Sicherheiten: Bankübliche Besicherung bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank

ERP-Gründerkredit Universell (Betriebsmittel)

Die Zielgruppe sind gewerbliche mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die noch keine 5 Jahre bestehen und deren maximaler Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht übersteigt.
Höchstbetrag beträgt 25 Millionen Euro

Variante a)

Laufzeit beträgt maximal 2 Jahre (endfällig)

Sicherheiten: Betriebsmittelkredit ist banküblich zu besichern (50 prozentige Haftungsfreistellung für Hausbank möglich)

Variante b)
 
Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre und ein Tilgungsfreijahr
Sicherheiten: Betriebsmittelkredit ist banküblich zu besichern
 
2. Für Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt bestehen:
 
KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Webseite der KfW und bei allen Banken und Sparkassen.
Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.
 
KfW-Unternehmerkredit (Betriebsmittelfinanzierung)

Die Zielgruppe sind gewerbliche mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die mindestens seit fünf Jahren am Markt sind und deren maximaler Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht übersteigt
 
Höchstbetrag beträgt 25 Millionen Euro beziehungsweise 5 Millionen Euro bei Haftungsfreistellung
Laufzeit:
 
a) bis zu 2 Jahren (endfällig) ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen (max. 250 Mitarbeiter, max. Jahresumsatz 50 Mio. Euro, max. Jahresbilanzsumme von 43 Mio. Euro)
Höchstbetrag: 5 Millionen Euro
50 prozentige Haftungsfreistellung für Hausbank möglich
b) bis zu 5 Jahren bei einem Tilgungsfreijahr
 
Sicherheiten: Betriebsmittelkredit ist banküblich zu besichern beziehungsweise Haftungsfreistellung bei Variante a) möglich.
 
Die Hausbanken können bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Es darf sich nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten handeln.

Landesförderinstitute
 
Neben den Angeboten der ERP und der KfW gibt es auch zahlreiche Förderinstitute der einzelnen Länder, die zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen anbieten.
 
Bürgschaften
 
Für Unternehmen, die ökonomisch gesund sind, können Bürgschaften für Betriebsmittelkredite angeboten werden. Diese werden bis zu einer Höhe von 1,25 Millionen Euro durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet. Bei höheren Beträgen sind die Länder und deren Förderinstitute zuständig. Ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Millionen Euro beteiligt sich der Bund in den strukturschwachen Regionen am Bürgschaftsobligo im Verhältnis fünfzig zu fünfzig. Da Bürgschaften maximal 80 Prozent des Kreditrisikos abdecken können, muss die jeweilige Hausbank mindestens 20 Prozent Eigenobligo leisten.
Wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das sich nach den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien der EU-Kommission in Schwierigkeiten befindet, muss der Einzelfall in der Regel notifiziert und von der Kommission bewilligt werden. Das gilt für große Unternehmen in jedem Fall. Einzelne Länder stellen auch genehmigte Programme für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen an KMU zur Verfügung, in diesen Fällen ist eine einzelne Notifizierung nicht notwendig.
Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann schnell und kostenfrei auch über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken
gestellt werden.
 
Alle Informationen sind auch auf den Seiten des BMWI nachzulesen.
 

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