Aktualisierter CO2-Preisrechner der IHK

von Hubert Hunscheidt

Mit dem aktualisierten CO2-Preisrechner der IHK-Organisation können Unternehmen ab sofort ermitteln, auf welche Mehrkosten sie sich einstellen müssen.

Der Zeitplan sieht so aus: Pro Tonne CO2, die bei der Verbrennung von Diesel, Benzin, Erdgas, Flüssiggas und Heizöl entsteht, müssen die Inverkehrbringer dieser Brennstoffe zunächst 25 Euro zahlen.

Bis 2025 steigt der Preis für die CO2-Zertifikate nach einem festgelegten Pfad auf 55 Euro, bevor ab 2026 der eigentliche Emissionshandel mit einem Preiskorridor von zunächst 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 folgen soll. Die Kosten für die CO2-Zertifikate werden in der Lieferkette bis zu den Verbrauchern weitergereicht.

Preisaufschläge bis 2025 fest vorgegeben

Mit welchen zusätzlichen Kosten müssen Unternehmen in den kommenden Jahren rechnen? Für Diesel und Heizöl ergibt sich ein Preisaufschlag, der von 6,7 Cent pro Liter im kommenden Jahr auf 14,7 Cent pro Liter im Jahr 2025 zulegt. Bei Erdgas steigt der Preisaufschlag von zunächst 0,5 Cent pro Kilowattstunden bis 2025 auf 1,1 Cent pro Kilowattstunde.

Mit dem Anfang Dezember überarbeiteten CO2-Preisrechner der IHK-Organisation lassen sich die Kosten aus der CO2-Bepreisung für die im eigenen Unternehmen genutzten Energieträger für den Zeitraum 2021 bis 2025 schnell und einfach nachvollziehen.

Zum Preisrechner geht es hier.

Der Hintergrund:

2019 hatte die Bundesregierung im Rahmen des Klimapaketes die Einführung einer CO2-Bepreisung beschlossen. Ziel ist es, einen zusätzlichen wirtschaftlichen Anreiz für Energieeinsparungen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu geben.

Kurz vor Start des nationalen Emissionshandels zum Jahreswechsel wurde am 2. Dezember ein erstes Verordnungspaket zur technischen Umsetzung der CO2-Bepreisung verabschiedet. Es regelt die organisatorischen Aspekte des Kaufs und Verkaufs von Zertifikaten und die Faktoren zur Berechnung der CO2-Emissionen der einzelnen Brennstoffe. Für große Industrieanlagen besonders relevant sind zudem die Mechanismen, mit denen eine doppelte Belastung von Brennstoff-Emissionen, die bereits über den Europäischen Emissionshandel erfasst sind, vermieden werden soll.

Eine weitere Verordnung soll in den kommenden Wochen die Entlastung von Unternehmen regeln, die aufgrund der CO2-Bepreisung in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden.

Quelle: DIHK / Foto: marketSTEEL

 

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