China: Lizenzpflicht für die Ausfuhr von Gallium und Germanium

von unsem Gastkommentator

Nach der Einschränkung der Ausfuhr der Metalle Gallium und Germanium durch China herrscht Verunsicherung auf den Märkten. Ab dem 1. August 2023 sind die beiden Rohstoffe auf der Liste der Materialien zu finden, die einer Lizenz zur Ausfuhr bedürfen. Weltweit stammen ca. 90% des gehandelten Galliums und ca. 60% des gehandelten Germaniums aus China. Beide Rohstoffe haben nur einen geringen Marktanteil auf dem Rohstoffmarkt, spielen jedoch eine entscheidende Rolle bei der Herstellung von Mikrochips. Bereits wenige Tage nach Bekanntgabe der Einschränkungen sind die Preise für Germanium und Gallium um ca. 30% gestiegen. Auch der „Green Deal“ der EU ist in Gefahr, da die hierfür notwendigen Technologien zumeist ebenfalls nicht ohne die benannten Rohstoffe auskommen.

Die neuen Regelungen

Der Export ist nicht verboten worden, jedoch wird eine Ausfuhr der betroffenen Rohstoffe ab August eine Lizenz erfordern.

 

  1. Gesetzgebung China

Die Einschränkung erfolgte aufgrund Artikel 12 des chinesischen Exportkontrollgesetzes in Verbindung mit der Bekanntmachung Nr. 23 zur Umsetzung der Exportkontrolle der Hauptzollverwaltung sowie dem chinesischen Handelsministerium (MOFCOM). Artikel 12 Exportkontrollgesetz eröffnet die Möglichkeit, den Export von Produkten und Materialien durch eine Lizenzpflicht einzuschränken, insbesondere aus Gründen der nationalen Sicherheit. Der Artikel selbst ist sehr weit gefasst, sowohl, was die Gründe als auch die die genauen Anforderungen an den Exporteur betreffen. Die Details hingegen werden in der Bekanntmachung Nr. 23 geklärt. Diese enthält insbesondere genaue Angaben zu den betroffenen Stoffen sowie eine Aufzählung der einzureichenden Unterlagen.

Als Gründe für die Einschränkungen werden in Übereinstimmung mit Artikel 12 des Exportkontrollgesetzes die nationale Sicherheit sowie nationale Interessen benannt.

           

  1. Antragsverfahren

Die Faktoren, die maßgeblich für die Vergabe solcher Lizenzen sind, richten sich nach Artikel 13 Exportkontrollgesetz. Wie streng MOFCOM im Falle des Exports von Germanium und Gallium vorgehen wird, ist derzeit noch ungewiss. Gemäß Artikel 13 Exportkontrollgesetz sind die nationale Sicherheit und Interessen, internationale Abkommen und Verträge, die Art des Exports, die Sensibilität des Produkts, das Zielland, der Endverbraucher, sowie die Sozialkreditbewertung des Exporteurs entscheidend für den Abwägungsprozess der Behörde.

In der Bekanntmachung Nr. 23 wird dargelegt, welche Unterlagen Antragsteller einreichen müssen, u.a. ein Antragsformular, den Vertrag mit dem Empfänger, eventuelle Testberichte sowie ein „End-User-Statement“ des Importeurs.

Ausblick und Empfehlungen

International sind bereits Reaktionen zu vernehmen. Australien verfolgt den Plan einer „China-freien“-Lieferkette, während in der EU bereits seit 2020 an einer Strategie für kritische Rohstoffe gearbeitet wird. 2022 hat die Europäische Kommission in der Folge ein Gesetz zu kritischen Rohstoffen auf den Weg gebracht, zu dem der Rat Ende Juni 2023 Stellung bezogen und in vielen Aspekten sogar Änderungen zur Verschärfung vorgeschlagen hat. Um den Ausfall von Lieferungen auf dem Weltmarkt durch die neue chinesische Lizenzpflicht auszugleichen, hat die Demokratische Republik Kongo angekündigt, die Gallium- und Germaniumproduktion des staatlichen Bergbaukonzerns Gécamines zu erhöhen.

Betroffene Unternehmen sollten zunächst analysieren, ob und wie sich die neue Lizenzpflicht auf ihre jeweilige Lieferkette auswirkt, ggf. in enger Abstimmung mit ihrem lokalen Exporteur. Auch sollte bereits mit Vorbereitungen für die Antragstellung begonnen werden, insbesondere mit der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und Informationen. Zur zukünftigen Risikominimierung sollten schließlich alternative Bezugsquellen für die beiden Rohstoffe ermittelt und umfassend bewertet werden.

 

Danksagung

Wir bedanken uns bei Frau Franziska Sauter, die aktuell als Rechtsreferendarin im Shanghai Büro tätig ist und bei der Recherche und dem Verfassen des Artikels unterstützt hat.

Autoren

Felix Engelhardt ist Rechtsanwalt und als Senior Associate bei Rödl & Partner in Shanghai tätig. Seit 2018 berät er ausländische Unternehmen in unterschiedlichen Bereichen ihres Chinageschäfts, insbesondere zu investitions-, handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen, zum Schutz geistigen Eigentums sowie zu den Themen Cybersicherheit und Datenschutz.

Sebastian Wiendieck ist Rechtsanwalt und Partner bei Rödl & Partner in China und betreut in Shanghai mit seinem Team vorwiegend deutsche und europäische Unternehmen, die in China durch Tochtergesellschaften bzw. Niederlassungen vertreten sind oder sich anderweitig im chinesischen Markt engagieren wollen.

Fotos: RAe Rödl & Partner (Shanghai)

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