Aktuelle Kartellverfahren im Stahlbereich – Bin ich betroffen?

Gastkommentar von Jasmin Hansohm, Legal Adviser, Deminor Recovery Services

 

Gerade in letzter Zeit kam es im Stahlsektor öfters zu kartellrechtlichen Untersuchungen und hohen Strafzahlungen sowohl durch das Bundeskartellamt als auch durch die europäische Kommission. Was bedeutet das für Sie als Einkäufer, Händler oder Hersteller von Stahl?

 

Entscheidungen in Deutschland

Alleine in den letzten 2 Jahren gab es drei bedeutsame Entscheidungen vom Bundeskartellamt im Stahlsektor.

In der jüngsten Entscheidung vom 12. Dezember 2019 hat das Bundekartellamt Bußgelder in Höhe von 646 Mio. Euro gegen drei Hersteller von Grobblechen (Quartobleche) verhängt. Die Parteien des Kartells haben sich in der Zeit zwischen Mitte 2002 bis Juni 2016 über bestimmte Aufpreise und Zuschläge für Quartobleche in Deutschland ausgetauscht. Ein weiterer Kartellbeteiligter ist als Kronzeuge straffrei geblieben. Betroffen sind insbesondere die Bereiche Stahl- und Brückenbau, Hochbau, Schiffsbau, Kessel- bzw. Druckbehälterbau, allgemeiner Maschinenbau sowie der Bau von Windtürmen und Pipelines und die Offshore-Industrie.

Gegen mehrere deutsche Autohersteller wurde nur wenige Wochen vorher, am 21. November 2019, wegen wettbewerbswidriger Praktiken beim Einkauf von Langstahl zwischen den Jahren 2004 bis 2013 Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro verhängt. Sie hatten sich über einheitliche Preise für Schrott- und Legierungszuschläge beim Einkauf von Langstahl ausgetauscht, die einen wesentlichen Preisbestandteil ausmachen. Im Gegensatz zu den Basispreisen wurden diese Zuschläge traditionell nicht verhandelt.

In einer weiteren Entscheidung vom 12. Juli 2018 hat das Bundeskartellamt Bußgelder von 205 Mio. Euro gegen sechs Edelstahlunternehmen und einen Branchenverband verhängt. Eingeleitet wurde das Verfahren im November 2015 infolge eines Kronzeugenantrages. Die Kartellanten hatten sich bei der Berechnung und Anwendung von Schrott- und Legierungszuschlägen für Edelstahl abgestimmt und wettbewerblich sensible Informationen ausgetauscht.

Entscheidungen auf europäischer Ebene

Die Kartellaktivitäten im Stahlbereich gingen in einigen Fällen auch über die deutschen Grenzen hinaus, so dass statt dem Bundeskartellamt die Europäische Kommission aktiv wurde. So hat die Europäische Kommission im April 2014 im Rahmen eins Vergleichs Geldbußen in Höhe von 30,7 Mio. Euro gegen sechs Stahl-Strahlmittelhersteller verhängt. Die Kartellanten stammten aus verschiedene EU-Ländern, unter anderem auch Deutschland. Drei Jahre zuvor, im April 2011, hat die Kommission Geldbußen in Höhe von 269 Mio. Euro gegen 17 Spannstahl-Hersteller aus verschiedenen EU-Ländern verhängt, die sich mindestens 18 Jahre lang über Preise verständigt hatten.

Warum immer wieder der Stahlsektor?

Einige Märkte sind besonders anfällig für Kartellabsprachen: Gerade wenn die Zahl der Wettbewerber gering ist, wenn die relevanten Produkte eher homogen sind; wenn es erhebliche Marktzutrittsschranken für potenzielle Wettbewerber gibt und wenn auf der Angebotsseite Überkapazitäten bestehen gibt es besondere Anreize den Wettbewerb zu manipulieren – so wie im Stahlsektor.

Geschädigte sind oft erst die indirekten Käufer

In vielen Fällen sind nicht die direkten Vertragspartner eines Kartellanten geschädigt sondern erst die nächste Stufe in der Wertschöpfungskette. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Käufer eines Stahlproduktes einem Kartellanten einen zu hohen Preis bezahlt, der direkte Vertragspartner aber den erhöhten Preis einfach auf die nächste Produktionsstufe abwälzen kann. Es kann daher teilweise schwierig sein auf Anhieb zu wissen, ob man von einem Kartell betroffen ist.

Was kann ich als Opfer tun?

Die von dem Bundeskartellamt oder der europäischen Kommission verhängten Bußgelder gehen nicht an die Geschädigten. Geschädigte müssen daher selber aktiv werden und im Rahmen einer kartellrechtlichen Klage Schadensersatz einklagen. Die Kosten für ein solches Klageverfahren können erheblich sein, da oft neben den Gerichts- und Anwaltskosten auch noch die Kosten für ein ökonomisches Gutachten anfallen, das bewertet, welcher Betrag wegen der Kartellabsprache zu viel gezahlt wurde.

Spezialisierte Dienstleister wie beispielsweise Deminor können Ihnen dabei helfen festzustellen, ob Sie tatsächlich durch ein Kartell geschädigt sind und für Sie die Rechtsdurchsetzung (inklusive aller Verfahrenskosten) übernehmen.

 

 

Deminor ist ein in Belgien ansässiges Unternehmen mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen von Gruppenklagen. Jasmin Hansohm ist Rechtsberaterin im Bereich Kartellrecht bei Deminor.

 

Fotos: Deminor, Fotolia

Der Gastkommentar spiegelt die Meinung des Autors wider, nicht notwendigerweise die der Redaktion von marketSTEEL.

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