Sanktionsdrohungen im Lieferkettengesetz sind völlig überzogen

von Hubert Hunscheidt

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„Der vorliegende Entwurf des Lieferkettengesetzes stellt einen weitreichenden Eingriff in den Mittelstand dar. Vor allem die angedrohten Sanktionen sind völlig überzogen. Die Bußgelder könnten im Einzelfall sogar für Unternehmen den Ruin bedeuten. Denn es reicht aus, dass die Unternehmen die geforderte Risikoanalyse ihrer Lieferketten, wie es heißt, „zu niedrig‘ oder „nicht vollständig‘ durchgeführt haben“, kritisiert VDMA-Präsident Karl Haeusgen. „Wir fordern deshalb das Parlament auf, dem Regierungsentwurf in der vorliegenden Fassung seine Zustimmung zu verweigern.“ Der Gesetzentwurf müsse zunächst grundlegend überarbeitet werden, betont Haeusgen.

Der VDMA richtet seine Kritik darauf, dass einer juristischen Person oder einer Personenvereinigung mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro Geldbußen von bis zu 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes drohen. Zwangsgelder in Höhe von 50.000 Euro können noch hinzukommen. „Dabei ist in dem Gesetz nicht eindeutig festgelegt, wann genau welche Sanktionen drohen“, bemängelt Haeusgen. „Wir fordern deshalb einen klaren Orientierungsrahmen für das gesetzlich vorgeschriebene unternehmerische Verhalten. Die Kriterien müssen für die zuständige Prüfungsbehörde (BAFA) und die zu prüfenden Unternehmen zweifelsfrei definiert sein.“

Der VDMA-Präsident spricht sich dafür aus, die Sanktionsmöglichkeiten auf grob fahrlässiges Verhalten zu begrenzen. Geldstrafen sollten sich nicht am Gesamtumsatz des Unternehmens orientieren, da diese für Unternehmen mit einer geringen Gewinnmarge existenzbedrohend sein können.

„Es gibt eine unternehmerische Mitverantwortung für die Achtung der Menschenrechte, die wir anerkennen. Der überwiegend klein- und mittelständisch geprägte Maschinen- und Anlagenbau setzt sich – aus Anstand und Überzeugung – weltweit für gute und sichere Arbeitsbedingungen und die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte ein“, stellt der VDMA-Präsident klar. „Ein Lieferkettengesetz muss sich daran messen lassen, ob es für den industriellen Mittelstand rechtssicher und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar ist“, betont Haeusgen.

Quelle: VDMA / Foto: marketSTEEL

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