Kartellrechtsurteil durch Europäischen Gerichtshof bestätigt

von Hubert Hunscheidt

Vier der acht betroffenen Unternehmen – die Ferriera Valsabbia SpA und Valsabbia Investimenti SpA, die Alfa Acciai SpA, die Feralpi Holdings SpA und die Ferriere Nord SpA – erhoben Klagen auf Nichtigerklärung des angefochtenen Beschlusses, mit dem ihnen Sanktionen in Höhe von 2,2 bis 5,1 Mio. Euro auferlegt worden waren.

Das Gericht (Vierte erweiterte Kammer) weist alle Klagen ab. Es stellt dabei klar, unter welchen Voraussetzungen die Kommission fast 30 Jahre nach Beginn der Zuwiderhandlung eine Sanktionsentscheidung erlassen kann, ohne die Verteidigungsrechte der Beteiligten oder den Grundsatz der angemessenen Verfahrensdauer zu verletzen. Außerdem äußert sich das Gericht zur Rechtmäßigkeit der Regelung für die Unterbrechung oder Hemmung der Verjährung bei der Verhängung von Geldbußen sowie zu den Voraussetzungen der Berücksichtigung eines Wiederholungsfalls bei der Bemessung der Geldbußen.

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union / Foto: marketSTEEL

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