Europäische Güterbahnen fordern gesetzliche Kranbarkeit von Sattelaufliegern

von Hubert Hunscheidt

Um die schnellere Verkehrsverlagerung auf die Schiene durchzusetzen, müsste die Kranbarkeit von Lkw-Trailern verbindlich geregelt werden. Nach den Worten des NEE-Geschäftsführers ist der sogenannte Sattelauflieger das Haupttransportmittel im Güterverkehr, der aber in 95 Prozent der Fälle so gebaut ist, „dass er zwar auf der Eisenbahn (ohne Zugmaschine) transportiert, aber aus Stabilitätsgründen nicht verladen werden kann".

Technisch ist die notwendige Verstärkung des Rahmens banal, um den Trailer auch mit den üblichen Portalkränen oder Greifstaplern auf Eisenbahnwaggons umsetzen zu können. Aus geringfügigen Kosten- und Gewichtsgründen werde aber beim Trailerbau auf die Verstärkung verzichtet und die EU habe bisher von gesetzlichen Vorgaben abgesehen.

Im Ergebnis fahren Lkw Tausende von Kilometern quer durch Europa auf den Autobahnen, statt im Kombinierten Verkehr den Hauptlauf auf der Schiene zurückzulegen. In Abhängigkeit vom jeweiligen Bahnstrommix könnten durch die Verlagerung bis zu 95 Prozent des CO2 eingespart werden.

Im Rahmen des Green Deal will die EU 75 Prozent des EU-Binnengüterverkehrs von der Straße auf Schiene und Schiff verlagern. Die Kranbarkeit der Sattelauflieger ist dafür ein wichtiger und einfacher Schritt.

Quelle: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e. V. / Foto: marketSTEEL

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