Deutschland könnte das EU-Sammelziel für Elektroschrott verfehlen

von Angelika Albrecht

Das Gesetz der Bundesregierung wird das EU-Sammelziel für Elektroschrott von 65 Prozent verfehlen, sagt die Deutsche Umwelthilfe. Sie fordert eine gesetzliche Verpflichtung der Hersteller zur Erfüllung der Sammelquote und Rücknahmepflicht auch für Händler mit geringerer Verkaufsfläche.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor einem Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland, wenn der Bundesrat nicht eingreife und Änderungen am Elektrogesetz der Bundesregierung einfordere.

Laut DUH genügt die Novelle nicht, um das seit 2019 geltende gesetzliche Sammelziel von 65 Prozent zu erreichen. 2018 erreichte Deutschland lediglich eine Elektroschrott-Sammelquote von 43,1 Prozent und nach vorläufigen Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register wird die Sammelquote in 2019 weiter absinken. Der Bundesrat befasst sich am 12. Februar mit der Gesetzesnovelle. Falsch entsorgter Elektroschrott schade laut DUH durch austretende Schadstoffe der Umwelt und der menschlichen Gesundheit.

„Wenn der Bundesrat keine Verbesserung des Elektrogesetzes durchsetzt, werden weiterhin Berge an Elektroschrott illegal entsorgt oder exportiert, mit massiven Auswirkungen auf unsere Umwelt und Gesundheit. Die Hersteller müssen deshalb zur Erfüllung der Sammelquote verpflichtet werden – anders ist das gesetzliche Sammelziel von 65 Prozent nicht zu erreichen. Ansonsten droht Deutschland ein teures Vertragsverletzungsverfahren der EU. Alle Händler, die Elektrogeräte verkaufen, sollten auch entsprechende Altgeräte zurücknehmen müssen. Es braucht außerdem mehr Transparenz bei den erreichten Sammelquoten. Deshalb fordern wir, dass Händler und Hersteller ihre Quoten veröffentlichen müssen“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Die DUH fordert, nicht nur Supermärkte, sondern alle Märkte sollten bei Verkauf eines Elektrogeräts ein ähnliches Altgerät zurücknehmen müssen. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband kritisiert insbesondere, dass die Online-Verkaufsplattformen die Erfüllung der Rücknahme- und Informationspflichten nicht überprüfen müssen. So könnten die einzelnen Händler weiterhin unrechtmäßig die Rückgabe von Altgeräten ablehnen, ohne dass ihnen Konsequenzen drohen.

Die DUH ruft den Bundesrat dazu auf, die unsachgemäße Entsorgung FCKW-haltiger Kühlgeräte zu beenden und die EU-Mindeststandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 verbindlich im Elektrogesetz festzulegen. Eine im Auftrag der EU-Kommission durchgeführte Studie stellte kürzlich fest, dass durch die Standards europaweit 6,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden können. Auf Deutschland entfällt hierbei ein Anteil von mehr als einer Million Tonnen CO2.

Die gesamte Pressemeldung finden Sie auf der DUH-Webseite.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V. / Vorschaubild: pixabay, Foto: dokumol

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