Vorläufige EU-Safeguard-Maßnahmen treten in Kraft

von Alfons Woelfing

Heute treten die angekündigten Schutzklauselmaßnahmen (Safeguards) der Europäischen Union im Stahlbereich zunächst vorläufig in Kraft. Ziel ist es, Handelsumlenkungen in den europäischen Markt als Folge der US-Zollpolitik entgegenzutreten. Dafür werden Zollkontingente ("Tariff Rate Quotas") auf Basis der durchschnittlichen EU-Einfuhren der Jahre 2015 bis 2017 für einzelne Produktgruppen eingeführt. Bei Überschreitung dieser Importmengen greifen Wertzölle in Höhe von 25 Prozent.
 
„Der Kurs der US-Handelspolitik stellt für die EU eine große Herausforderung dar. Es ist gut, dass die EU in dieser schwierigen Lage eng zusammen steht und ein klares Zeichen setzt, ihre Industrie vor den Folgen des Protektionismus konsequent zu schützen“, kommentiert Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl, die Maßnahmen der EU. Sie folge damit dem klaren Votum der Staats- und Regierungschefs der EU, die beim Gipfel am 28. Juni 2018 dies unterstützt hatten.
 
„Das Vorgehen der EU basiert auf den Regeln der WTO, ist nicht-diskriminierend und unterscheidet sich daher deutlich von den WTO-widrigen Strafzöllen der USA. Die Notwendigkeit für die Maßnahmen werde zudem immer offensichtlicher“, erklärt Kerkhoff weiter. So hat der Importdruck auf den EU-Stahlmarkt in den ersten fünf Monaten 2018 massiv zugenommen. Hochgerechnet bis zum Jahresende kämen damit 47,8 Millionen Tonnen Stahl in die EU. Dies würde gegenüber den Werten des Vorjahres eine erneute Steigerung von 18 Prozent bedeuten.
 
Das weitere Verfahren sieht vor, dass die EU-Kommission innerhalb der nächsten 200 Tage einen Vorschlag für endgültige Maßnahmen vorbereitet und in den EU-Mitgliedsstaaten zur Abstimmung bringt. „Die EU muss ihren Weg nun konsequent beibehalten und im nächsten Schritt auch endgültige Maßnahmen einführen“, stellt der Verbandspräsident klar.
 
Quelle: Wirtschaftsvereinigung Stahl / Vorschaufoto: fotolia

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