Brüssel genehmigt Industrieausnahmen bei KWKG-Umlage

von Alexander Kirschbaum

Die Europäische Kommission hat am Dienstag die Begrenzung der KWKG-Umlage (Umlage nach dem Kraftwärme-Kopplungsgesetz) für energieintensive Unternehmen genehmigt. "Dies schafft nach intensiven Diskussionen mit der Europäischen Kommission nun die nötige Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen. Mit der Genehmigung können die Begrenzungen der zu zahlenden KWKG-Umlage für energieintensive Betriebe nunmehr gewährt werden", sagt Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) sieht in Angleichung an die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung des EEG vor, dass die KWKG-Umlage für energieintensive Betriebe im internationalen Wettbewerb in Abhängigkeit der individuellen Leistungsfähigkeit begrenzt wird. Der Beschluss der Europäischen Kommission enthält auch die abschließende rechtliche Klärung der seit 2011 gewährten Umlageprivilegierungen nach altem KWK-Gesetz. Rückforderungen erfolgen anhand eines sogenannten Anpassungsplans, der ebenfalls bereits im KWK-Gesetz umgesetzt wurde. Danach sind nach Angaben des Bundeswirtschaftsministerium nur sehr geringe Rückforderungen von wenigen Unternehmen und auch nur für das Jahr 2016 nötig.

Quelle: BMWi  Vorschau-Foto: Fotolia

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